AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Mai 2010
1. Hannes Kutza - "impuls. Radkuriere berlin." (im Folgenden impuls genannt) betreibt eine Vermittlungszentrale für Transporte jeglicher Art, hauptsächlich
jedoch für eilige Kuriersendungen, Kleintransporte und Lieferdienste. Die Vermittlung der Transporte und die Transporte unterliegen dem Handelsgesetzbuch (HGB)
in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Von diesen AGB und dem HGB abweichende Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie impuls vor Vertragsbeginn ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
Bei internationalen Beförderungen mit Kraftfahrzeugen gelten die Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen
Straßengüterverkehr (CMR), bei internationalen Lufttransporten i. S. d. Abkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung
im internationalen Lufverkehr (Montrealer Übereinkommen MÜ) und bei Bahntransporten diejenigen der einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über
die internationale Eisenbahnbeförderung (CIM).
2. Die Beförderung erfolgt durch selbstständige Unternehmer (Kuriere), die mit impuls vertraglich verbunden sind und die durch impuls ausgewählt werden.
impuls ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen zu vermitteln. impuls stellt bei der Vermittlung von Aufträgen
sicher, dass die Durchführung des Transportes auf Grundlage des HGB und dieser AGB erfolgt. Die Auswahl der beauftragten Kuriere und sonstigen Unternehmen
erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
3. Befördert werden alle Kleinsendungen mit Fahrrad, Motorrad, PKW und Kombi, die im Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) zugelassen sind. Auf Wunsch können
auch Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck und Kunstgegenstände transportiert werden, jedoch ist für diese Transporte die Haftung ausgeschlossen.
4. Gegenstand des Transportauftrages ist die Vermittlung an den Kurier-Unternehmer sowie die Abholung und Ablieferung des zu befördernden Gutes an den
Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Aushändigung an den Empfänger fordert, können
alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfängeradresse angetroffen werden. Ablieferquittungen, Empfangsbestätigungen o.ä.
werden nur auf ausdrücklichen Auftrag beim Empfänger angefordert. Die Beförderung erfolgt in der Regel auf dem der bestellten Leistungsart angemessenen
Transportweg zum Empfänger. Die Auslieferung erfolgt je nach Leistungsart grundsätzlich im Rahmen der in den jeweils gültigen Preislisten genannten Laufzeiten.
Diese Laufzeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich; die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist damit nicht verbunden. Eine solche
ist vielmehr nur dann gegeben, wenn dies ausdrücklich, einzelvertraglich und schriftlich vereinbart wurde.
5. Die transportsichere Verpackung der Sendung obliegt dem jeweiligen Auftraggeber. Schäden, die aus einer nicht transportsicheren Verpackung resultieren,
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unverpackte Sendungen oder ungeeignet und nicht sachgerecht verpackte Sendungen werden auf Wunsch auch transportiert,
jedoch wird für diese Sendungen keine Haftung übernommen, ausgenommen sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Verlust durch die beauftragten
Kuriere und Unternehmen.
Jede Sendung ist vollständig und deutlich lesbar zu adressieren sowie ggf. als besonders zu behandelnde Sendung zu kennzeichnen. Erkennbare Schäden und
Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier und unverzüglich gegenüber impuls schriftlich anzuzeigen;
nicht sofort erkennbare Schäden und Fehlmengen sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Annahme des Gutes
schriftlich gegenüber impuls anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bei der Annahme durch den Empfänger gelten
nicht als Anzeige von Schäden oder Fehlmengen.
6. Die Übernahme und Ausführung eines Auftrages erfolgt, sobald es die Verkehrslage und die Disposition der einzelnen Transportmittel gestattet.
Die Einhaltung bestimmter Liefertermine wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Insbesondere müssen bestimmte Liefertermine nicht
nur telefonisch gegenüber der Vermittlungszentrale, sondern auch schriftlich gegenüber dem Kurier eindeutig angezeigt werden.
7. Höhere Gewalt jeder Art (z.B. Wetterverhältnisse, Streiks, behördliche Hindernisse, außergewöhnliche Verkehrsstaus) oder fehlende bzw. mangelnde
Dokumentation bei der Auftragserteilung entbinden impuls von jeglicher Haftung.
8. Das Beförderungsentgelt richtet sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, immer nach der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen
Preisempfehlung von impuls. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw. erbrachte Leistung gemäß aktuell geltender Tarife oder gesonderter
Vereinbarungen.
Das Beförderungsentgelt ist spätestens bei der Ablieferung des Transportgutes fällig und an den Kurier in bar zu leisten, soweit nicht bargeldlose Zahlung
vereinbart ist. Ist bargeldlose Zahlung vereinbart, erfolgt die Abrechnung durch impuls im Auftrag des beauftragten Kuriers und im eigenen Namen.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnungen zu machen, so sind diese innerhalb von 14 Tagen
schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.
Der Zahlungsverzug tritt ohne vorherige Mahnung 7 Tage nach Zugang der Rechnung ein. impuls ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, Zinsen in Höhe
von 4% über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltenden Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (bzw. bei Wegfall des entsprechenden Ersatzleitzins)
sowie angemessene Mahngebühren zu erheben.
Befindet sich ein Kunde mit der Zahlung von Rechnungen mehr als einen Monat in Verzug, so darf impuls ein Zurückbehaltungsrecht an Sendungen so lange ausüben,
bis das Kundenkonto ausgeglichen ist.
9. Für sämtliche Ansprüche gegen beauftragte Kuriere, Unternehmen, impuls und Erfüllungshilfen von impuls, gleich aus welchen Rechtsgrund, gelten laut
Gesetz HGB und ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteursbedingungen) neuste Fassung.
Datenschutz
impuls ist berechtigt, Daten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen erhoben werden, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten und an impuls Partner - auch grenzüberschreitend - weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote von impuls erfolgen. Der Auftraggeber ist mit dieser Datenerfassung und -Verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden.